Übergabe an den Kunden
Nach der Einrichtung und Webseiten-Abnahme erhält der Kunde seinen Admin-Zugang, kontrolliert alle Inhalte und rechtlichen Angaben und veröffentlicht seine Webseite eigenständig über das bluetronix CMS.
Ziel des Tutorials
Die Webseite ist fertig eingerichtet und wurde vor der Übergabe geprüft. Du erfährst, wie die Übergabe an den Kunden abgeschlossen wird und wie der Kunde seine Webseite nach der eigenen abschließenden Prüfung selbst veröffentlicht.
Wichtig: Die technische Fertigstellung und die öffentliche Veröffentlichung sind zwei unterschiedliche Schritte. Nach der Übergabe des Admin-Zugangs kontrolliert der Kunde die bereitgestellten Inhalte und gibt die Webseite selbst für den öffentlichen Zugriff frei.
1. Webseite für die Übergabe vorbereiten
Vor der Übergabe ist das bluetronix CMS vollständig für das Kundenprojekt vorbereitet. Je nach Auftrag wurde das Layout eingerichtet, eine neue Webseite erstellt oder die bisherige Webseite des Kunden importiert. Alle vereinbarten Funktionen und Inhalte wurden getestet.
Verwende hierfür die separate „Checkliste zur Webseiten-Abnahme“. Sie umfasst unter anderem Domain und Veröffentlichung, E-Mail, Inhalte und Darstellung, SEO/GEO, Bildrechte, Formulare und CMS-Funktionen sowie die benötigten Module und rechtlichen Angaben.
Die technische Prüfung durch den Dienstleister ersetzt nicht die abschließende inhaltliche und rechtliche Kontrolle durch den Kunden.
2. Admin-Zugang an den Kunden übergeben
Nach Abschluss der Einrichtung erhält der Kunde seinen Admin-Zugang zum bluetronix CMS. Er kann sich damit anmelden, seine Webseite überprüfen und die für ihn vorgesehenen Einstellungen verwalten.
Der Kunde sollte die vollständige Webseite noch einmal aus seiner eigenen Perspektive prüfen. Das gilt auch dann, wenn eine bestehende Webseite importiert wurde oder die Inhalte bereits gemeinsam abgestimmt wurden.
3. Inhalte, Bildrechte und Rechtstexte kontrollieren
Bevor der Kunde die Webseite veröffentlicht, sollte er prüfen, ob alle übernommenen und neu eingefügten Inhalte korrekt sind und ob er über die erforderlichen Rechte an den verwendeten Texten, Bildern und sonstigen Dateien verfügt.
Besonders wichtig ist die Kontrolle der Angaben im Impressum, in der Datenschutzerklärung und – sofern für das Projekt erforderlich – in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Angaben müssen inhaltlich zu seinem Unternehmen und zu den tatsächlich verwendeten Funktionen passen.
Auch die übrigen rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen sind vor der Freigabe zu prüfen. Offene Fragen zu rechtlichen Pflichten sollte der Kunde bei Bedarf mit seiner Rechtsberatung klären.
4. Funktion „Webseite veröffentlichen“ öffnen
Nachdem der Kunde seine Prüfung abgeschlossen hat, öffnet er im CMS die Funktion Webseite veröffentlichen. Daraufhin erscheint das Fenster Webseiten Zugriff. Dort stehen die Bereiche Blockierung und Veröffentlichung zur Verfügung.
Im Bereich Blockierung kann die Webseite für den öffentlichen Zugriff gesperrt werden. Unter Veröffentlichung kann der Kunde die Webseite für den öffentlichen Zugriff freigeben.
5. Veröffentlichung und Erklärung bestätigen
Für die Freigabe wählt der Kunde Webseite für den öffentlichen Zugriff freigeben. Anschließend liest er die zugehörige Erklärung sorgfältig und bestätigt sie nur, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit dieser Erklärung bestätigt der Kunde laut angezeigtem Text unter anderem, dass er die erforderlichen Rechte an seinen Inhalten besitzt, die bereitgestellten rechtlichen Angaben geprüft hat und die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Inhalte übernimmt. Die Erklärung enthält außerdem Vorgaben zu unzulässigen Inhalten sowie zur Achtung der Rechte Dritter.
Die Erklärung darf nicht ungeprüft bestätigt werden. Der Kunde muss selbst sicherstellen, dass seine Angaben vollständig sind und die von ihm veröffentlichten Inhalte zu den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen passen.
6. Webseite mit „Speichern“ freigeben
Nachdem der Kunde die Veröffentlichung gewählt und die erforderliche Erklärung bestätigt hat, klickt er auf Speichern. Damit wird die Freigabeeinstellung übernommen und die Webseite gemäß dieser Einstellung für Besucher öffentlich zugänglich gemacht.
Anschließend sollte der Kunde die veröffentlichte Webseite über ihre öffentliche Domain aufrufen und noch einmal überprüfen, ob sie für Besucher wie vorgesehen erreichbar ist.
7. Englische Benutzeroberfläche
Bei einer englischsprachigen CMS-Oberfläche erfolgt derselbe Vorgang im entsprechenden englischen Dialog. Zur Orientierung lauten die zentralen Bezeichnungen: Website Access, Blocking, Publication und Save. Diese Begriffe sind Übersetzungshilfen; die tatsächliche englische Bildschirmansicht kann je nach Sprachdatei abweichen.
8. Verantwortung und abgeschlossene Übergabe
Mit dem eingerichteten Admin-Zugang, der abschließenden Kundenprüfung und der vom Kunden selbst vorgenommenen Veröffentlichung ist der in diesem Tutorial beschriebene technische Übergabeprozess abgeschlossen. Die Bestätigung im Veröffentlichungsdialog dokumentiert die dort beschriebenen Erklärungen des Kunden.
Welche Rechte, Pflichten und Haftungsfragen darüber hinaus rechtlich auf den Kunden übergehen, ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und dem geltenden Recht. Die Veröffentlichung allein bewirkt nicht automatisch eine pauschale Übertragung sämtlicher rechtlicher Pflichten.
Zusammenfassung
Nach vollständiger Einrichtung und Prüfung des bluetronix CMS wird der Admin-Zugang an den Kunden übergeben. Der Kunde kontrolliert die Inhalte, Bildrechte und rechtlichen Angaben, bestätigt die Erklärung unter Webseiten Zugriff und veröffentlicht die Webseite eigenständig über Speichern. Danach prüft er die öffentliche Erreichbarkeit.
FAQ
was Kunden uns häufig Fragen
Wann ist das CMS für die Übergabe an den Kunden bereit?
Wenn die vereinbarte Einrichtung abgeschlossen ist, die Webseite geprüft wurde und der Kunde seinen Admin-Zugang erhalten kann.
Muss der Kunde seine Webseite selbst veröffentlichen?
Ja. Nach der Übergabe führt der Kunde die abschließende Kontrolle durch und gibt seine Webseite über die Funktion Webseite veröffentlichen selbst für den öffentlichen Zugriff frei.
Welche Angaben sollte der Kunde vor der Veröffentlichung kontrollieren?
Zu prüfen sind vor allem Texte, Firmendaten, Bildrechte, weitere verwendete Dateien sowie Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls AGB.
Wo findet der Kunde die Veröffentlichungseinstellung?
Öffne im CMS Webseite veröffentlichen. Das Fenster Webseiten Zugriff enthält die Bereiche Blockierung und Veröffentlichung.
Was ist der Unterschied zwischen Blockierung und Veröffentlichung?
Mit Webseite für den öffentlichen Zugriff sperren wird der öffentliche Zugriff gesperrt. Mit Webseite für den öffentlichen Zugriff freigeben wird die Veröffentlichung gewählt.
Was bestätigt der Kunde vor der Veröffentlichung?
Er bestätigt die Erklärung im Veröffentlichungsdialog. Diese betrifft unter anderem die erforderlichen Rechte an den Inhalten, die Kontrolle rechtlicher Angaben sowie die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Inhalte.
Welcher Schritt schließt die Veröffentlichung ab?
Nach Auswahl der Freigabe und Bestätigung der Erklärung klickt der Kunde auf Speichern und kontrolliert danach die öffentliche Erreichbarkeit seiner Webseite.
Werden durch die Veröffentlichung automatisch alle rechtlichen Pflichten übertragen?
Nicht pauschal. Der Kunde gibt die Erklärung im CMS ab; der weitere rechtliche Umfang von Rechten, Pflichten und Haftung richtet sich nach den Verträgen und dem geltenden Recht.
Welche Checkliste sollte vor der Übergabe verwendet werden?
Verwende die gesonderte Checkliste zur Webseiten-Abnahme, um die vereinbarten technischen, inhaltlichen und organisatorischen Prüfungen zu dokumentieren.